Allgemeine Geschäftsbedingungen


I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden ausschließlich Inhalt eines mit der iSEC - IT System Expert Consultants GmbH, nachfolgend als "iSEC" bezeichnet, geschlossenen Vertrages, ohne daß ein Widerspruch gegen entgegenstehende Geschäftsbedingungen erklärt werden muß. Andere Geschäftsbedingungen, Änderungen dieser Geschäftsbedingungen oder Nebenabreden werden nur Vertragsinhalt, wenn dies von iSEC ausdrücklich schriftlich erklärt wurde.

2. Erfüllungsort. Gerichtsstand
Erfüllungsort für Verbindlichkeiten aus Vertragsverhältnissen mit iSEC ist München. Alleiniger Gerichtsstand ist München.

3. Angebot. Bestellung. Vertragsschluß
Die Angebote von iSEC sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung oder der Ausführung des Auftrages zustande. Bei Rücktritt vom Auftrag kann iSEC 10% des Auftragswertes sowie die bis zum Rücktritt entstandenen Aufwendungen in Rechnung stellen.

4. Lieferung. Ausführung. Verzug. Schadensersatz
Liefer- und Ausführungstermine sind grundsätzlich unverbindlich. Eine Haftung wegen Verzuges kommt nur in Betracht, wenn Liefer- oder Ausführungstermine ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden
Im Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit der Leistung ist der Ersatz von Folgeschäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

5. Fälligkeit. Zahlungsbedingungen. Aufrechnung
Rechnungen von iSEC werden mit Zugang fällig.
Die Rechnungsendbeträge sind sofort nach Rechnungstellung in einer Summe zahlbar. Auf Rechnungen von iSEC ausgewiesene Zahlungsbedingungen gelten vorrangig.
Befindet sich der Vertragspartner von iSEC in Zahlungsverzug, wird der gesamte noch ausstehende Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig. Dies gilt insbesondere auch für den Fall des Nichtbezahlens einer Zwischenliquidation.
Nach fruchtlosem Verstreichen einer angemessenen Frist zur Zahlung, kann iSEC vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Zur weiteren Ausführung vertraglicher Leistungen ist iSEC nicht verpflichtet. Eine Schadensersatzpflicht von iSEC ist ausgeschlossen.
Die Aufrechnung mit Ansprüchen gegen iSEC ist nur zulässig, wenn die Ansprüche rechtskräftig festgestellt sind oder von iSEC schriftlich anerkannt wurden.
Zurückbehaltungsrechte wegen eines Gegenanspruches werden hiermit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

II. Programmierarbeiten, Softwarenutzung, Einrichtung von Systemen

1. Hardware. Software fremder Hersteller
Für Hardware, die der Kunde von iSEC erwirbt, gelten die Bestimmungen des Kaufvertrages.
Für Hardware, die der Kunde selbst beschafft hat, übernimmt iSEC keine Gewährleistung. Für Software fremder Hersteller übernimmt iSEC keine Gewährleitung.

2. iSEC gewährt dem Kunden ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der von iSEC programmierten Software oder Softwareteile. Hierunter fallen
- alle dem Kunden übergebenen von iSEC programmierten selbständigen Programme oder Programmteile, sowie
- in bestehende Programme im Rahmen der Lizenzbestimmungen des Herstellers integrierte Programmteile, z.B. Makros u.ä.,
nachfolgend als "Software" bezeichnet.
Die Lizenzbestimmungen für die Software bleiben unberührt.

3. Weitergabe an Dritte
Der Kunde ist nicht zur Weitergabe der von iSEC programmierten Software berechtigt. Die unberechtigte Weitergabe verpflichtet den Kunden zum Schadensersatz. Unabhängig vom Nachweis eines höheren Schadens, ist iSEC berechtigt, für den Fall der unberechtigten Weitergabe der Software einen Schaden in Höhe der Lizenzgebühr für die Software geltend zu machen.

4. Gewährleistung. Haftung
Für Mängel von iSEC erstellter Software bzw. eingerichteter Systeme gilt eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten. Die Haftung für Software beschränkt sich auf deren grundsätzliche Tauglichkeit im Sinne der Bedienungsanleitung (Handbuch). Die Lizenzbestimmungen für die Software sowie weitergehende vertragliche Vereinbarungen (Wartungsverträge) bleiben unberührt.
Offensichtliche Mängel sind binnen fünf Werktagen ab Übergabe der Software anzuzeigen. Bei Überschreitung dieser Frist ist iSEC von der Mängelhaftung befreit.
iSEC ist berechtigt, die Mängelbehebung zunächst wahlweise durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung vorzunehmen. Wandelung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung des vereinbarten Entgeltes) kommen erst nach fehlgeschlagener Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung in Betracht.
Der Kunde hat iSEC im Gewährleistungsfall die Möglichkeit zur Nachbesserung zu geben, insbesondere dafür Sorge zu tragen, daß der Gewährleistungsgegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Nachbesserung bereitsteht.
Etwaige Aufwendungen, die dem Kunden im Zusammenhang mit der Nachbesserung entstehen, übernimmt iSEC nur nach vorheriger Rücksprache.
Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind Fehler, die nicht auf die von iSEC programmierte Software zurückzuführen sind. Hierzu zählen insbesondere Beschädigung durch den Kunden, falsche Bedienung Hardwarefehler und Softwarefehler anderer Hersteller. iSEC ist berechtigt, den zur Beseitigung erforderlichen Aufwand nach den jeweils gültigen Stundensätzen zu berechnen, wenn sich bei Überprüfung eines Mangels herausstellt, daß dieser von der Gewährleistung ausgeschlossen ist.
Die Gewährleistungsrechte erlöschen, wenn ohne Zustimmung von iSEC von einem Dritten Veränderungen an der Software, bzw. an der Hardware oder Systemsoftware vorgenommen werden.
Alle weitergehenden Ansprüche des Kunden einschließlich etwaiger Schadensersatzansprüche wegen Folgeschäden und Schäden aus der Durchführung der Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Bei Datenverlust beschränkt sich eine etwaige, trotz Haftungsausschlusses bestehende Ersatzpflicht auf die Höhe derjenigen Kosten, die bei regelmäßiger Datensicherung zur Wiederherstellung der Daten anfallen.
Im übrigen ist die Haftung von iSEC ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

5. Mitwirkungspflichten
Der Kunde ist verpflichtet, iSEC alle Informationen, insbesondere etwaige Testdaten oder Maschinenzeiten, kostenlos zur Verfügung zu stellen, die zur Erfüllung des Gewährleistungsverlangens erforderlich sind.
Ein etwaiger Mehraufwand, der durch Fehlen solcher Informationen oder Daten entsteht, ist vom Kunden zu tragen.

III. Beratung und Service

Für kostenlose Serviceleistungen übernimmt iSEC keine Gewähr.
Für fehlerhafte Beratungs- oder Dienstleistungen übernimmt iSEC keine Gewähr, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Eine weitergehende Haftung wegen fehlerhafter Beratungsleistungen, etwa für Folgeschäden wie z.B. Datenverlust u.ä. wird ausgeschlossen, soweit nicht ebenfalls Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

IV. Salvatorische Klausel

Von der Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.