I. Allgemeines 1. Die nachfolgenden
Geschäftsbedingungen werden ausschließlich Inhalt eines
mit der iSEC - IT System Expert Consultants GmbH, nachfolgend als "iSEC"
bezeichnet, geschlossenen Vertrages, ohne daß ein
Widerspruch gegen entgegenstehende Geschäftsbedingungen
erklärt werden muß. Andere Geschäftsbedingungen,
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen oder
Nebenabreden werden nur Vertragsinhalt, wenn dies von
iSEC ausdrücklich schriftlich erklärt wurde.
2. Erfüllungsort.
Gerichtsstand
Erfüllungsort für Verbindlichkeiten aus
Vertragsverhältnissen mit iSEC ist München. Alleiniger
Gerichtsstand ist München.
3. Angebot. Bestellung.
Vertragsschluß
Die Angebote von iSEC sind freibleibend und
unverbindlich. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung
oder der Ausführung des Auftrages zustande. Bei
Rücktritt vom Auftrag kann iSEC 10% des Auftragswertes
sowie die bis zum Rücktritt entstandenen Aufwendungen in
Rechnung stellen.
4. Lieferung. Ausführung.
Verzug. Schadensersatz
Liefer- und Ausführungstermine sind grundsätzlich
unverbindlich. Eine Haftung wegen Verzuges kommt nur in
Betracht, wenn Liefer- oder Ausführungstermine
ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden
Im Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit der Leistung
ist der Ersatz von Folgeschäden ausgeschlossen, soweit
gesetzlich zulässig.
5. Fälligkeit.
Zahlungsbedingungen. Aufrechnung
Rechnungen von iSEC werden mit Zugang fällig.
Die Rechnungsendbeträge sind sofort nach
Rechnungstellung in einer Summe zahlbar. Auf Rechnungen
von iSEC ausgewiesene Zahlungsbedingungen gelten
vorrangig.
Befindet sich der Vertragspartner von iSEC in
Zahlungsverzug, wird der gesamte noch ausstehende
Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig. Dies gilt
insbesondere auch für den Fall des Nichtbezahlens einer
Zwischenliquidation.
Nach fruchtlosem Verstreichen einer angemessenen Frist
zur Zahlung, kann iSEC vom Vertrag zurücktreten oder
Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Zur
weiteren Ausführung vertraglicher Leistungen ist iSEC
nicht verpflichtet. Eine Schadensersatzpflicht von iSEC
ist ausgeschlossen.
Die Aufrechnung mit Ansprüchen gegen iSEC ist nur
zulässig, wenn die Ansprüche rechtskräftig
festgestellt sind oder von iSEC schriftlich anerkannt
wurden.
Zurückbehaltungsrechte wegen eines Gegenanspruches
werden hiermit ausgeschlossen, soweit gesetzlich
zulässig.
II.
Programmierarbeiten, Softwarenutzung, Einrichtung von
Systemen
1. Hardware. Software
fremder Hersteller
Für Hardware, die der Kunde von iSEC erwirbt, gelten die
Bestimmungen des Kaufvertrages.
Für Hardware, die der Kunde selbst beschafft hat,
übernimmt iSEC keine Gewährleistung. Für Software
fremder Hersteller übernimmt iSEC keine Gewährleitung.
2. iSEC gewährt dem
Kunden ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der
von iSEC programmierten Software oder Softwareteile.
Hierunter fallen
- alle dem Kunden übergebenen von iSEC programmierten
selbständigen Programme oder Programmteile, sowie
- in bestehende Programme im Rahmen der
Lizenzbestimmungen des Herstellers integrierte
Programmteile, z.B. Makros u.ä.,
nachfolgend als "Software" bezeichnet.
Die Lizenzbestimmungen für die Software bleiben
unberührt.
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3.
Weitergabe an Dritte
Der Kunde ist nicht zur Weitergabe der von iSEC
programmierten Software berechtigt. Die unberechtigte
Weitergabe verpflichtet den Kunden zum Schadensersatz.
Unabhängig vom Nachweis eines höheren Schadens, ist
iSEC berechtigt, für den Fall der unberechtigten
Weitergabe der Software einen Schaden in Höhe der
Lizenzgebühr für die Software geltend zu machen.4. Gewährleistung. Haftung
Für Mängel von iSEC erstellter Software bzw.
eingerichteter Systeme gilt eine Gewährleistungsfrist
von 24 Monaten. Die Haftung für Software beschränkt
sich auf deren grundsätzliche Tauglichkeit im Sinne der
Bedienungsanleitung (Handbuch). Die Lizenzbestimmungen
für die Software sowie weitergehende vertragliche
Vereinbarungen (Wartungsverträge) bleiben unberührt.
Offensichtliche Mängel sind binnen fünf Werktagen ab
Übergabe der Software anzuzeigen. Bei Überschreitung
dieser Frist ist iSEC von der Mängelhaftung befreit.
iSEC ist berechtigt, die Mängelbehebung zunächst
wahlweise durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung
vorzunehmen. Wandelung (Rückgängigmachung des
Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung des vereinbarten
Entgeltes) kommen erst nach fehlgeschlagener
Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung in Betracht.
Der Kunde hat iSEC im Gewährleistungsfall die
Möglichkeit zur Nachbesserung zu geben, insbesondere
dafür Sorge zu tragen, daß der
Gewährleistungsgegenstand zur Untersuchung und
Durchführung der Nachbesserung bereitsteht.
Etwaige Aufwendungen, die dem Kunden im Zusammenhang mit
der Nachbesserung entstehen, übernimmt iSEC nur nach
vorheriger Rücksprache.
Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind Fehler,
die nicht auf die von iSEC programmierte Software
zurückzuführen sind. Hierzu zählen insbesondere
Beschädigung durch den Kunden, falsche Bedienung
Hardwarefehler und Softwarefehler anderer Hersteller.
iSEC ist berechtigt, den zur Beseitigung erforderlichen
Aufwand nach den jeweils gültigen Stundensätzen zu
berechnen, wenn sich bei Überprüfung eines Mangels
herausstellt, daß dieser von der Gewährleistung
ausgeschlossen ist.
Die Gewährleistungsrechte erlöschen, wenn ohne
Zustimmung von iSEC von einem Dritten Veränderungen an
der Software, bzw. an der Hardware oder Systemsoftware
vorgenommen werden.
Alle weitergehenden Ansprüche des Kunden einschließlich
etwaiger Schadensersatzansprüche wegen Folgeschäden und
Schäden aus der Durchführung der Nachbesserung bzw.
Ersatzlieferung, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich
zulässig. Bei Datenverlust beschränkt sich eine
etwaige, trotz Haftungsausschlusses bestehende
Ersatzpflicht auf die Höhe derjenigen Kosten, die bei
regelmäßiger Datensicherung zur Wiederherstellung der
Daten anfallen.
Im übrigen ist die Haftung von iSEC ausgeschlossen,
soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruht.
5. Mitwirkungspflichten
Der Kunde ist verpflichtet, iSEC alle Informationen,
insbesondere etwaige Testdaten oder Maschinenzeiten,
kostenlos zur Verfügung zu stellen, die zur Erfüllung
des Gewährleistungsverlangens erforderlich sind.
Ein etwaiger Mehraufwand, der durch Fehlen solcher
Informationen oder Daten entsteht, ist vom Kunden zu
tragen.
III. Beratung und
Service
Für kostenlose
Serviceleistungen übernimmt iSEC keine Gewähr.
Für fehlerhafte Beratungs- oder Dienstleistungen
übernimmt iSEC keine Gewähr, soweit nicht Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Eine weitergehende Haftung wegen fehlerhafter
Beratungsleistungen, etwa für Folgeschäden wie z.B.
Datenverlust u.ä. wird ausgeschlossen, soweit nicht
ebenfalls Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
IV. Salvatorische
Klausel
Von der Unwirksamkeit
einzelner oder mehrerer Bestimmungen dieser
Geschäftsbedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt.
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